Verkürzungsausgleich

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Begriff Definition
Verkürzungsausgleich

Der Verkürzungsausgleich oder Überhöhungsausgleich ist zur Vermeidung von einseitigen Entlastungsschäden der Wadenmuskulatur am Absatz und Sohle auslaufend anzubringen.

Öffnungszeiten

Montag          9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstag        9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch        9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Donnerstag   9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag           9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Samstag        9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ihr Kontakt zu Kröger

Kröger Gesunde Schuhe
Hauptstraße 14
49757 Werlte
Tel.: 0 59 51 - 55 51
Fax: 0 59 51 - 55 52
E-Mail: info@kroeger-werlte.de

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